Mitschnitt des Vortrag von Dr. Norbert Bolz.
Den transkribierten Vortrag finden Sie hier.
Salvador Cufi, Vorstand des Indie-Labels Musica Global: „Wir können nicht mehr in junge Künstler investieren wie wir es gerne täten.“ |
Copyright und Urheberrecht |
Die Unterschiede in Kürze
Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, d.h. den menschlichen Schöpfer des Fotos, des Beitrages oder des Computerprogramms, § 7 UrhG. Nur er erlangt umfassende wirtschaftliche und ideelle Schutzrechte für sein Werk.
Hingegen bezeichnet der aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Begriff copyright denjenigen, der das Recht hat, das Werk wirtschaftlich zu verwerten („the right to copy“). Der dabei genannte muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, sondern ist oftmals „nur“ der Inhaber der Verwertungsrechte. Das ist dem deutschen Urheberrechtsverständnis nicht möglich. Nach dem geltenden Schöpferprinzip ist der Urheber immer der menschliche Schöpfer des Werkes, § 7 UhrG. Urheber kann nur eine natürliche Person sein, d.h. der Fotograf, der Autor oder der Programmierer, nie aber eine GmbH. Mit diesem Grundsatz halten es auch die Urheberrechtsvorschriften der übrigen europäischen Staaten. |
Digitales Zeitalter und Urheberrecht |
Im digitalen Zeitalter und der Fragmentierung analogen Wissens und analoger und sequentieller Darstellungsformen ist Urheberrecht neu zu definieren und zu begründen. Diese Debatte sollte aber nicht die Frage des Urhebers als Kreator in Frage stellen, sondern vielmehr die Vergütung und Distribution von intellektuellem Eigentum und die interventionalistischen Tendenzen, die interaktive digitale Wissensstrukturen zwangsläufig in sich tragen.
Dazu herrschen derzeit unterschiedliche Ansätze, Gesetzesentwürfe und Selbstverständnisse seitens der Legislative.
Eine Übersicht:
Digital Millennium Copyright Act Digital Millennium Copyright Act im Wortlaut
Das Für und Wider der urheberrechtlichen Diskussion im Eine Analyse der urheberrechtlichen Diskussion im Zusammenhang mit dem "Heidelberger Appell" von Dr. Roger Cloes und Christopher Schappert. Infobrief des Deutschen Bundestags
EU-Grünbuch: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft Dieses Grünbuch soll eine Diskussion darüber in Gang bringen, in welcher Form Informationen, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind, am besten online verbreitet werden können. Darüber hinaus werden eine Reihe von Themen angesprochen, die mit der Rolle des Urheberrechts in der wissensbestimmten Gesellschaft in Zusammenhang stehen, und wird ausgehend davon eine Konsultation eingeleitet.
Griechenland und Dänemark integrieren EU Copyright Directive Die einzigen zwei Staaten, die die Copyright Directive der EU aus dem Jahr 2001 in ihre Gesetzgebung integriert haben, sind bislang Griechenland und Dänemark.
Das deutsche Urheberrecht Das Bundesministerium der Justiz hat die Gesetzgebung in Bezug auf Urheberrecht im Volltext im Internet veröffentlicht. Das deutsche Urheberrecht im Wortlaut
Die Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht Gutachten des Instituts für Europäische Medienrechte (EMR)
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Das Urheberrecht im Überblick |
Das österreichische Urheberrecht Die Bestimmungen des österreichischen Urheberrechts im Überblick
Weltweite Abkommen zum Urheberrecht Die Berner Übereinkunft, TRIPS und die WIPO-Verträge
Europäische Vorgaben für das Urheberrecht
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Der Heidelberger Appell
Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT)
WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) |
Copyright Act of 1976 |
Die Vereinigten Staaten traten bis 1988 der Berner Übereinkunft nicht bei, doch sie sorgten durch den Copyright Act of 1976 (Urheberrechtsschutzgesetz von 1976) für die nach der Berner Übereinkunft geforderte Minimalschutzdauer. |
Der Schutz geistigen Eigentums im Internet |
Im Printbereich hat das Copyright laut Autoren gut funktioniert, die technischen Errungenschaften werfen jedoch neue Fragen auf, die vor allem auch aus moralischer Sicht beantwortet werden müssen. John Weckert und Geoffrey Fellows haben sich in dem Text „Intellectual Property on the Internet: some technical and moral issues“ mit dem Handling des geistigen Eigentums im Internet beschäftigt. |
Das Patentrecht im Überblick |
WIPO - What is Intellectual Property? |
Eine Begriffs- und Rechteerklärung des WIPO als PDF zum Download (englisch) |