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Plenarveranstaltung Alpbach: Ethik und Wissenschaft am 25.08.2009

Mitschnitt des Vortrag von Dr. Norbert Bolz.

Den transkribierten Vortrag finden Sie hier.

 

Die Proponenten
Von Johanna Doderer bis Karlheinz Hackl, von Rudolf Taschner bis Albert Wimmer, von Christine Nöstlinger bis Franz Welser-Möst. Österreichische Künstler unterstützen die Plattform "Schutz geistigen Eigentums".
Copyright: Courtesy of Erhard Busek
Dr. Erhard Busek
By Dimo Dimov
Johanna Doderer
Hannes Eder bei der Parlamentsdelegation Copyright by: Parlamentsdirektion/Michael Buchner
Hannes Eder
Franz Fischler
Dr. Franz Fischler
By Studio Pöll
Prof. Dr. Wolfgang Greisenegger
Foto by: VÖZ
Mag. Gerald Grünberger
Fotocredit: Hoanzl
Karlheinz Hackl
Foto: Pressestelle Land Oberösterreich
Prof. Dr. Peter Heintel
Copyright:  Alex Halada Phoenix Produktions
Prof. Dr. Clemens Hellsberg
Foto by: VÖZ
Harald Knabl
Copyrigth: Alexander Halada Phoenix Produktions
Dr. Franz Medwenitsch
By Carina Ott
Prof. Dr. Heinrich Neisser
Foto by: Julia Maetz
Christine Nöstlinger
by APA/ Artinger
Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf Taschner
Copyright by Franz Gleiß
emer. o. Univ. Prof. Dr. Theodor Tomandl
By Clemens Fabry
Dr. Franz Welser-Möst
Foto Credit: Technisches Museum Wien
Gabriele Zuna-Kratky

Copyright und Urheberrecht

Die Unterschiede in Kürze

 

Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, d.h. den menschlichen Schöpfer des Fotos, des Beitrages oder des Computerprogramms, § 7 UrhG. Nur er erlangt umfassende wirtschaftliche und ideelle Schutzrechte für sein Werk.

 

Hingegen bezeichnet der aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Begriff copyright denjenigen, der das Recht hat, das Werk wirtschaftlich zu verwerten („the right to copy“). Der dabei genannte muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, sondern ist oftmals „nur“ der Inhaber der Verwertungsrechte. Das ist dem deutschen Urheberrechtsverständnis nicht möglich. Nach dem geltenden Schöpferprinzip ist der Urheber immer der menschliche Schöpfer des Werkes, § 7 UhrG. Urheber kann nur eine natürliche Person sein, d.h. der Fotograf, der Autor oder der Programmierer, nie aber eine GmbH. Mit diesem Grundsatz halten es auch die Urheberrechtsvorschriften der übrigen europäischen Staaten.

Digitales Zeitalter und Urheberrecht

Im digitalen Zeitalter und der Fragmentierung analogen Wissens und analoger und sequentieller Darstellungsformen ist Urheberrecht neu zu definieren und zu begründen. Diese Debatte sollte aber nicht die Frage des Urhebers als Kreator in Frage stellen, sondern vielmehr die Vergütung und Distribution von intellektuellem Eigentum und die interventionalistischen Tendenzen, die interaktive digitale Wissensstrukturen zwangsläufig in sich tragen.

 

Dazu herrschen derzeit unterschiedliche Ansätze, Gesetzesentwürfe und Selbstverständnisse seitens der Legislative.

 

 

Eine Übersicht: 

 

 

Digital Millennium Copyright Act
Das Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ist ein umstrittenes Gesetz der Vereinigten Staaten von Amerika, welches die Rechte von Copyright-Inhabern erweitert. Das DMCA versucht die neuen Verhältnisse zu regeln, die sich aus der Möglichkeit, durch digitale Reproduktion perfekte Kopien zu erstellen, ergeben.

Digital Millennium Copyright Act im Wortlaut

 

 

Das Für und Wider der urheberrechtlichen Diskussion im
Zusammenhang mit dem „Heidelberger Appell“

Eine Analyse der urheberrechtlichen Diskussion im Zusammenhang mit dem "Heidelberger Appell" von Dr. Roger Cloes und Christopher Schappert.

Infobrief des Deutschen Bundestags

 

  

EU-Grünbuch: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft

Dieses Grünbuch soll eine Diskussion darüber in Gang bringen, in welcher Form Informationen, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind, am besten online verbreitet werden können. Darüber hinaus werden eine Reihe von Themen angesprochen, die mit der Rolle des Urheberrechts in der wissensbestimmten Gesellschaft in Zusammenhang stehen, und wird ausgehend davon eine Konsultation eingeleitet.

Das Grünbuch zum Download

 

 

Griechenland und Dänemark integrieren EU Copyright Directive

Die einzigen zwei Staaten, die die Copyright Directive der EU aus dem Jahr 2001 in ihre Gesetzgebung integriert haben, sind bislang Griechenland und Dänemark.

Die Directive im Wortlaut

 

 

Das deutsche Urheberrecht

Das Bundesministerium der Justiz hat die Gesetzgebung in Bezug auf Urheberrecht im Volltext im Internet veröffentlicht.

Das deutsche Urheberrecht im Wortlaut

 

 

Die Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht

Gutachten des Instituts für Europäische Medienrechte (EMR)

Das Gutachten im Wortlaut

 

 

 

Das Urheberrecht im Überblick

Das österreichische Urheberrecht

Die Bestimmungen des österreichischen Urheberrechts im Überblick

 

Weltweite Abkommen zum Urheberrecht

Die Berner Übereinkunft, TRIPS und die WIPO-Verträge

 

Europäische Vorgaben für das Urheberrecht
Gemeinschaftlicher Besitzstand des Urheberrechts in Europa

 

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Deutsche Urheberrechtsnovelle vom 31. Oktober 2007

 

Der Heidelberger Appell
Ein Appell für Publikationsfreiheit und Wahrung des Urheberrechtes

 

Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1886 in Bern ratifiziert wurde.

 

WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT)
Ein 1996 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes Sonderabkommen im Sinne des Artikels 20 der Berner Übereinkunft.

 

WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT)
Erhöhung des Standards des internationalen Schutzes auf österreichisches Niveau

Copyright Act of 1976

Die Vereinigten Staaten traten bis 1988 der Berner Übereinkunft nicht bei, doch sie sorgten durch den Copyright Act of 1976 (Urheberrechtsschutzgesetz von 1976) für die nach der Berner Übereinkunft geforderte Minimalschutzdauer.

Der Schutz geistigen Eigentums im Internet

Im Printbereich hat das Copyright laut Autoren gut funktioniert, die technischen Errungenschaften werfen jedoch neue Fragen auf, die vor allem auch aus moralischer Sicht beantwortet werden müssen. John Weckert und Geoffrey Fellows haben sich in dem Text „Intellectual Property on the Internet: some technical and moral issues“ mit dem Handling des geistigen Eigentums im Internet beschäftigt.

Das Patentrecht im Überblick

WIPO - What is Intellectual Property?

Eine Begriffs- und Rechteerklärung des WIPO als PDF zum Download (englisch)